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Datum: 10.07.2024

Uhrzeit: 14:00

M. gegen Gemeinde Eschenbach wegen Gültigkeit des Bebauungsplans 'Lotenbergstraße Ost'

Aktenzeichen: 8 S 1529/22

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III

Streitgegenstand: Die Antragsteller wenden sich gegen den ein allgemeines sowie ein dörfliches Wohngebiet vorsehenden Bebauungsplan „Lotenbergstraße Ost“ der Antragsgegnerin vom 21.06.2022. Die Antragsteller stören sich in erster Linie an der Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung („Fuß- und Radweg“), die entlang ihres Grundstücks vorgesehen sei. Diese sei als Stichweg nicht erforderlich. Welche Planung mit dem keine Verbindung herstellenden Weg verfolgt werde, erschließe sich nicht; es werde lediglich unnötig Boden in Anspruch genommen. Außerdem werde mit der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets der zulässige Geruchsstundenwert reduziert, was zu einer deutlichen Einschränkung auch ihrer landwirtschaftlichen Hofstelle führe. Nach alldem liege ein Verstoß gegen das Abwägungsgebot vor.

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