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Verhandlung über atomrechtliche Genehmigung Zwischenlager Philippsburg

Datum: 29.12.2005

Kurzbeschreibung: 

Am

Donnerstag, dem 02. Februar 2006, 13:00 Uhr,

verhandelt der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) über die Rechtmäßigkeit der atomrechtlichen Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen am Standort-Zwischenlager Philippsburg. Die Verhandlung findet im Dienstgebäude des VGH, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Erdgeschoss, Sitzungssaal I statt.

Gegenstand dieses in der Jahrespressekonferenz angekündigten Verfahrens ist die Klage der Vorsitzenden der „Bürgerinitiative Philippsburg e. V“ gegen die atomrechtliche Ge-nehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz vom 19.12.2003 zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen am Standort-Zwischenlager Philippsburg der ENBW-Kraftwerke AG. Die Klägerin, die in ca. drei Kilometer Entfernung vom genehmigten Zwischenlager ein Einfamilienhaus bewohnt, macht im Wesentlichen eine Verletzung des Grundrechts auf Leben und Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) geltend. Sie behauptet, es bestehe für sie ein Strahlenrisiko, da die zur Zwischenlagerung vorgesehenen Castorbehälter nur einen unzureichenden Schutz vor Strahlung böten. Die Auslegung des Zwischenlagers und der Lagerbehälter gegen Brand, Erdbeben, Hochwasser und gegenüber Flugzeugabstürzen sei unzureichend. Außerdem sei das Bundesamt für Strahlenschutz zur Erteilung der Genehmigung nicht zuständig gewesen.

Die Verhandlung ist öffentlich (AZ: 10 S 670/04). Eine Verkündung im Anschluss an die Verhandlung ist nicht vorgesehen.

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