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Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Riedinger im Ruhestand

Datum: 02.10.2003

Kurzbeschreibung: 


Am 30. September 2003 ist der Vorsitzende des 4. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Gerhard Riedinger, mit Erreichen der Pensionsgrenze aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden.

Gerhard Riedinger begann seine Laufbahn nach Studium in Heidelberg und Göttingen und dem Vorbereitungsdienst in Karlsruhe und Mannheim im Jahr 1965 als Regierungsassessor beim Landratsamt in Göppingen und seit 1966 bei der Landesanwaltschaft am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. 1969 wurde er zum Verwaltungsgericht Karlsruhe versetzt und zum „Verwaltungsgerichtsrat“ ernannt. Bereits im April 1970 wurde er an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg abgeordnet und im Oktober 1972 zum Richter am Verwaltungsgerichtshof ernannt. Im April 1979 übernahm Herr Riedinger den Vorsitz der für den Stadtkreis Karlsruhe zuständigen 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof im September 1988 übernahm er zunächst den für Asylrecht zuständigen 12. Senat. Seit Februar 1995 war er bis zu seinem Ausscheiden Vorsitzender des für das öffentliche Dienstrecht zuständigen 4. Senats. Während dieser langen Zeit führte er den Vorsitz in einigen Verfahren, die bundesweit Beachtung fanden. Unvergesslich sind insbesondere die Verfahren zum „Kopftuchstreit“ und zur Frage eines Anspruchs von Männern auf Beihilfe für eine Perücke. Daneben war Herr Riedinger seit Februar 1995 Vorsitzender des Personalvertretungssenats, der über Fragen der Mitwirkung und Mitbestimmung der Personalräte in den staatlichen und kommunalen Behörden zu befinden hat. Er engagierte sich außerdem lange Jahre im Präsidium des Verwaltungsgerichtshofs. Besondere Verdienste erwarb sich Herr Riedinger schließlich auch bei der Ausbildung des juristischen Nachwuchses. Er ist seit 1971 Leiter einer Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare beim Landgericht Heidelberg, seit 1975 Prüfer in der Zweiten juristischen Staatsprüfung und seit 1995 Vorsitzender eines Prüfungsausschusses.

Der Verwaltungsgerichtshof wünscht Herrn Riedinger alles Gute für seinen weiteren Lebensweg.

Über die Nachfolge ist noch nicht entschieden.





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