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Verhandlung über Zulassung einer Katamaran-Fährverbindung zwischen Konstanz und Friedrichshafen

Datum: 26.11.2003

Kurzbeschreibung: 


Der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg verhandelt am

Mittwoch, dem 14. Januar 2004, um 14.30 Uhr

im Gerichtsgebäude in Mannheim, Schubertstraße 11 (Sitzungssaal I im Erdgeschoss) erneut über die Rechtmäßigkeit der wasserrechtlichen Erlaubnis des Landratsamts Konstanz für eine Katamaran-Fährverbindung zwischen Konstanz und Friedrichshafen. Die Kläger - ein Berufsfischer und ein Segler - wollen erreichen, dass die wasserrechtliche Erlaubnis vom Gericht aufgehoben wird.

Der Senat hatte in dieser Sache bereits am 24. September 2003 in Konstanz verhandelt und insbesondere zur Frage etwaiger vom Fährbetrieb ausgehender Gefährdungen von Fischern und Seglern Beweis erhoben durch Einnahme eines Augenscheins in Begleitung sachkundiger Beamter der Wasserschutzpolizei. Die Kläger begehren nun, dass das Gericht unter anderem zur Sicherheitsproblematik weiteren Beweis durch Einholung von Sachverständigengutachten erhebt. Die entsprechenden Beweisanträge hat der 8. Senat mit Beschlüssen vom 20. November 2003 abgelehnt. Da die Kläger nicht auf mündliche Verhandlung verzichtet haben, ist hierüber am 14. Januar 2004 zu verhandeln.

Die Verhandlung ist öffentlich; die Verkündung eines Urteils am selben Tage ist nicht vorgesehen (Az.: 8 S 1278/03 und 8 S 1279/03).





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