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Flugplatz Lahr: Rechtsstreit dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt

Datum: 03.06.2005

Kurzbeschreibung: 

Der vom Land beauftragte Prozessbevollmächtigte im Verfahren um die luftverkehrsrechtliche Genehmigung des Flughafens Lahr hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision fristgerecht am 27.05.2005 begründet. Der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hält jedoch auch unter Berücksichtigung dieser 65-seitigen Begründung die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision gegen sein am 28.02.2005 verkündetes Urteil (vgl. Pressemitteilung Nr. 17/2005 vom 28.02.2005) weiterhin nicht für gegeben. Er hat daher der Beschwerde nicht abgeholfen und die Akten dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu Entscheidung vorgelegt.

Beschluss vom 03.06.2005 (AZ: 8 S 2004/04).

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