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Verhandlung im Verfahren "Taubenfütterungsverbot" Stadt Mannheim

Datum: 07.09.2005

Kurzbeschreibung: 


Am

Donnerstag, dem 22. September 2005, 10:30 Uhr,

verhandelt der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) über die Frage, ob die Stadt Mannheim zurecht ein Taubenfütterungsverbot erlassen hat. Die Verhandlung findet im Dienstgebäude des VGH, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal II statt.

Die in Mannheim wohnhafte Klägerin hatte wiederholt „aus Mitleid“ in der Mannheimer Innenstadt Tauben gefüttert und dabei gegen die städtische Polizeiverordnung verstoßen. Die Stadt Mannheim untersagte ihr daher unter Androhung eines Zwangsgeldes, Tauben zu füttern. Die hiergegen beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhobene Klage wurde mit Urteil vom 7.10.2004 - 11 K 438/04 - abgewiesen. Mit der vom VGH zugelassenen Berufung macht die Klägerin weiterhin geltend, dass die Polizeiverordnung rechtswidrig sei. Diese beruhe auf längst überholten Annahmen zum Schadenspotenzial von Tauben, die als „Ratten der Lüfte“ bezeichnet würden. Absolute Taubenfütterungsverbots verstießen zudem seit der Einfügung des Staatsziel des Tierschutzes in Art. 20a GG gegen die Verfassung. Denn insbesondere zu Frostzeiten müssten Stadttauben gefüttert werden; zudem gebe es neue tierfreundliche Konzepte zur Regulierung der Taubenpopulation, etwa in Form von städtischen Taubenhäusern.

Die Verhandlung ist öffentlich (AZ: 1 S 261/05). Eine Verkündung im Anschluss an die Verhandlung ist nicht vorgesehen.





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