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Demonstration der Rechtsextremisten darf nur auf dem Bahnhofsvorplatz stattfinden

Datum: 02.12.2005

Kurzbeschreibung: 

Der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat heute die Beschwerde von Rechtsextremisten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 28.11.2005 zurückgewiesen.

Rechtsextremisten wollten ursprünglich am 2. Adventssamstags einen abendlichen „Fackelmarsch“ durch die Innenstadt von Karlsruhe veranstalten. Dies hat die Stadt verboten. Auf einen entsprechenden Eilantrag der Rechtsextremisten entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe, dass die Rechtsextremisten ihre Veranstaltung nur auf dem Bahnhofvorplatz und nur in der Zeit von 14.00 bis 16.30 Uhr abhalten dürfen ( vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 28.11.2005 - Az.: 3 K 2581/05). Die gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde der Veranstalter hat der VGH nun zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in vollem Umfang bestätigt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (1 S 2387/05) ist unanfechtbar.

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