Nachbar des Steinbruchs in Ditzingen nimmt Beschwerde zurück
Datum: 21.02.2011
Kurzbeschreibung: Der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs hat das Beschwerdeverfahren eines Nachbarn des Kalksteinbruchs in Hirschlanden (einem Ortsteil von Ditzingen) eingestellt, nachdem dieser seine Beschwerde zurückgenommen hat (Az.: 10 S 242/11).
Das Verwaltungsgericht hatte den Antrag mit der Begründung abgelehnt, das Interesse des beigeladenen Steinbruchbetreibers an der Fortführung seines seit 1953 bestehenden Steinbruchs sei höher zu gewichten als das Interesse des Nachbarn an einer ungestörten Wohnnutzung, da diese erst nachträglich und in Kenntnis des nahen Kalkabbaus aufgenommen worden sei. Im Übrigen bestünden auch keine Anhaltspunkte, dass der Nachbar durch den bestimmungsgemäßen Betrieb des Steinbruchs schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt wäre.
Der Steinbruchbetreiber kann nunmehr bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seine Rechtsbehelfe in der Hauptsache den Kalkabbau fortführen.
