Schulbehörden müssen über die Besetzung der Rektorenstelle an einem Pforzheimer Gymnasium neu entscheiden
Datum: 20.12.2010
Kurzbeschreibung: Die vom Kultusministerium getroffene Entscheidung über die Besetzung der Rektorenstelle an einem Pforzheimer Gymnasium ist rechtswidrig. Dies hat der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit einem heute bekanntgegebenen Beschluss entschieden und damit der Beschwerde des unterlegenen Bewerbers gegen einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe stattgegeben.
Die Schulbehörden müssen daher erneut über die Besetzung der Rektorenstelle an dem Pforzheimer Gymnasium entscheiden.
Der Beschluss ist unanfechtbar (Az. 4 S 2387/10).
