"Stuttgart 21": Kostenbeamter kürzt Gutachterkosten der Bahn
Datum: 07.03.2007
Kurzbeschreibung: Der zuständige Kostenbeamte des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit Beschlüssen vom 28.02.2007 die von den Klägern an die DB Netz AG (Beigeladene) zu erstattenden Kosten der Klageverfahren gegen das "Projekt Stuttgart 21" festgesetzt und die von der Beigeladenen geltend gemachten Gutachterkosten in Höhe von insgesamt 104.980,62 EUR auf 6.658,59 EUR gekürzt.
Die von den Klägern zu erstattenden Gutachterkosten hat der Kostenbeamte auf insgesamt 6.658,59 EUR festgesetzt. Zur Begründung führte er aus, Gutachterkosten seien nur insoweit notwendig und erstattungsfähig, als diese Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme der Gutachter an der mündlichen Verhandlung des Senats und für eine entsprechende Vorbereitungszeit entstanden seien.
Die Beteiligten können gegen die Entscheidung des Kostenbeamten Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (AZ.: 5 S 847/05, 5 S 848/05 und 5 S 596/05).
