Kundenbefragung
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich zwischen November 2006 und Februar 2007 erstmals dem Urteil seiner „Kunden“ gestellt. Anders als im Bereich der privaten Wirtschaft, wo die Kundenbefragung als Kundenbindungsinstrument der Notwendigkeit folgt, sich am Markt zu behaupten und durchzusetzen, stehen beim Verwaltungsgerichtshof institutionsbedingt andere Gesichtspunkte im Vordergrund, denn selbstverständlich lässt die rechtsprechende Tätigkeit keinen Raum für Entscheidungen im Belieben des Kunden. Jedoch ist auch die Justiz als wesentlicher Teil des Staatswesens nicht gänzlich frei von Legitimationsdruck, dem sie nur durch qualitativ hochwertige Arbeit genügen kann. An dieser Stelle - also jenseits der Gesetzesbindung - setzt die Kundenbefragung an. Dass dabei für ein Gericht ebenso wenig wie für den Arzt Ziel sein kann, dass der „Kunde“ möglichst oft wiederkommt, liegt auf der Hand. Aber wenn die Anrufung des Verwaltungsgerichtshofs schon zur Rechtsdurchsetzung notwendig ist, dann soll sich der Rechtsuchende mit seinem Anliegen beim Verwaltungsgerichtshof möglichst gut aufgehoben fühlen.
Diesen Prämissen folgte die von einer Projektgruppe am Verwaltungsgerichtshof selbst entwickelte, durchgeführte und ausgewertete Kundenbefragung. Die Ergebnisse der Befragung der
Rechtsanwälte (PDF, 117 KB) und
Behördenvertreter (PDF, 113 KB) sowie der vier
Verwaltungsgerichte (PDF, 62 KB) im Lande, die mit dem Verwaltungsgerichtshof als Rechtsmittelgericht zu tun haben, eine
synoptische Gegenüberstellung (PDF, 52 KB) der Antworten sowie die notwendigen
Hinweise zur Auswertung (PDF, 12 KB) stehen Ihnen zum Download bereit.
Binnenmodernisierung
Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts sowie die Präsidentin und die Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichtshöfe der Länder haben im März 2005 auf einer Konferenz in Mannheim beschlossen, gemeinsam die Binnenmodernisierung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit voranzutreiben und eine Debatte über Qualitätsmerkmale verwaltungsgerichtlicher Arbeit anzustoßen.
Auf ihrer Tagung im Mai 2006 in Kassel fassten die Präsidenten die bisherigen Ergebnisse dieser bundesweiten Offensive zur Qualitätssicherung in sieben Thesen zusammen und regten eine lösungsbezogene Behandlung wesentlicher Schwer-punkte an. Die Präsidenten unterstützen die Bestrebungen der Richterschaft zur weiteren Optimierung ihrer Arbeit und erhoffen sich von ihren Thesen im Interesse der Verfahrensbeteiligten eine Verstetigung und Vertiefung des Diskussionsprozesses über die Qualität der verwaltungsgerichtlichen Arbeit.
Das auf der Tagung in Kassel verabschiedete Thesenpapier und die von den Präsidenten in die Diskussion eingebrachten Schwerpunkte der Qualitätsdiskussion können sie über die nachfolgenden Verknüpfungen abrufen:
Schwerpunkte Qualitätsdiskussion (PDF, 18,9 KB)
