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Aktuelle Pressemeldungen

  1. Stuttgart 21: Verwaltungsgerichtshof lehnt Antrag ab, den Vollzug des Aufenthalts- und Betretungsverbots im Stuttgarter Schlossgarten einstweilen auszusetzen
    01.02.2012 Mit sofort vollziehbarer Allgemeinverfügung vom 22.12.2011 hat die Landeshauptstadt Stuttgart ein Aufenthalts- und Betretungsverbot und die Räumung des Zeltlagers für Teile der Mittleren Schlossgartenanlagen in Stuttgart angeordnet. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschlüssen vom 24.01.2012 Eilanträge gegen diese Allgemeinverfügung unter Anordnung verschiedener Auflagen abgelehnt (Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 25.01.2012). Im dagegen eingeleiteten Beschwerdeverfahren haben zwei Beschwerdeführer beantragt, den Sofortvollzug der Allgemeinverfügung bis zur endgültigen Entscheidung über ihre Beschwerden einstweilen auszusetzen. Diese Anträge hat der 1. Senat des Ver-waltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Beschluss vom 01.02.2012 mit der Maßgabe abgelehnt, dass die Landeshauptstadt Stuttgart die vom Ver-waltungsgericht verfügten Auflagen zu beachten habe.
  2. Stuttgart 21: Verwaltungsgerichtshof lehnt Eilantrag gegen den Abriss des Südflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs ab
    30.01.2012 Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat gestern den Eilantrag eines Erben des Architekten Paul Bonatz abgelehnt. Mit dem Antrag sollte das Eisenbahnbundesamt dazu angehalten werden, der beigeladenen Deutschen Bahn AG weitere Rückbaumaßnahmen (insbesondere den Abriss des Südflügels) an dem urheberrechtlich geschützten Werk des Architekten zu untersagen, und zwar solange, bis über den Antrag des Erben (Antragsteller) entschieden ist, dem Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2005 eine Nebenbestimmung beizufügen, nach der solche Maßnahmen erst zulässig sind, wenn auch die Plan-feststellungsabschnitte "Filderbahnhof" und "Abstellbahnhof" unanfechtbar planfestgestellt sind.
  3. Klage gegen Anlage für Feuerwehralarm am Funkturm erfolgreich
    19.01.2012 Private Funkmastbetreiber müssen eine Anlage für den Feuerwehrfunk (digitaler Alarmumsetzer - DAU) auf ihrem Grund nur dulden, wenn geeignete öffentliche Flächen hierfür nicht zur Verfügung stehen. Außerdem können sie für die An-bringung eines DAU unter Umständen eine Entschädigung verlangen. Dies ent-schied der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Urteil vom 28.09.2011 und gab damit der Klage einer Funkturmbetreiberin gegen den Landkreis Heilbronn statt.
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