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Kernkraftwerk Neckarwestheim: Gemeinde Neckarwestheim nimmt Eilantrag vor dem VGH Baden-Württemberg zurück

Datum: 14.06.2017

Kurzbeschreibung: Mit der 6. Änderungsgenehmigung des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit vom 09.08.2016 ist der im Verfahren beigeladenen EnBW Kernkraft GmbH erlaubt worden, in ihrem Standort-Zwischenlager beim Kernkraftwerk Neckarwestheim in Gemmrigheim auch Kernbrennstoffe aus dem Kernkraftwerk Obrigheim zu lagern.

Hiergegen sowie gegen die gesondert mit Bescheid vom 16.05.2017 genehmigte Verbringung der Kernbrennstoffe in das Standort-Zwischenlager mittels Binnenschiff über den Neckar hatte sich die Gemeinde Neckarwestheim mit zwei Eilanträgen an das Verwaltungsgericht Berlin gewandt.

 

Einen der beiden Eilanträge, nämlich den, der die 6. Änderungsgenehmigung betraf, verwies das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 30.05.2017 an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Diesen Eilantrag hat die Gemeinde Neckarwestheim heute zurückgenommen (Az. 10 S 1271/17).

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