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Stuttgart: Keine "Demos gegen Stuttgart 21" im Hauptbahnhof

Datum: 24.11.2014

Kurzbeschreibung: Die "Demos gegen Stuttgart 21" am heutigen Montag sowie am 1. und 22. Dezember 2014 dürfen nicht vor dem Nordausgang in der Kopfbahnsteighalle des Stuttgarter Hauptbahnhofs stattfinden. Die von der Landeshauptstadt Stuttgart angeordnete Verlegung dieser Versammlungen in die Lautenschlagerstraße ist rechtmäßig. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem den Beteiligten heute Nachmittag bekannt gegebenen Beschluss vom 24. November 2014 entschieden und damit einen gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt.

Es könne offen bleiben, ob der Stuttgarter Hauptbahnhof wegen seiner Funktion für den Bahnverkehr ein Ort sei, der für Versammlungen generell nicht zur Verfügung stehe. Denn es gebe hinreichend Tatsachen dafür, dass durch die geplanten Versammlungen in der Kopfbahnsteighalle vor dem Nordausgang gravierende Störungen des Reiseverkehrs zu erwarten seien. Fänden die Versammlungen wie angemeldet statt, würden der ausgeschilderte Weg von den Bahnsteigen zum S-Bahn-Tiefbahnhof, der Zugang zu den Schließfächern in der sogenannten Kleinen Schalterhalle, der barrierefreie Zugang zum S-Tief-Bahnhof für mobilitätseingeschränkte Personen sowie notwendige Fluchtwege erheblich behindert oder blockiert. Zudem wären bei einer Versammlung in der Kopfbahnsteighalle, zu der 1.000 Teilnehmer angemeldet seien, Sicherheitsdurchsagen und Anweisungen der Polizei im Notfall nicht mehr hinreichend wahrnehmbar.

Der Beschluss ist unanfechtbar (1 S 2302/14).

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