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Eilantrag gegen Löschung von E-Mail-Dateien des früheren Ministerpräsidenten Mappus auch in zweiter Instanz erfolglos

Datum: 16.10.2014

Kurzbeschreibung: Der Eilantrag eines Bürgers (Antragsteller), dem Staatsministerium des Landes Baden-Württemberg (Antragsgegner) vorläufig zu untersagen, die Sicherungskopien der E-Mail-Account-Daten des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (Beigeladener) zu löschen, bis über seine Klage auf Zugang zu Umweltinformationen in diesen E-Mails rechtskräftig entschieden ist, bleibt erfolglos.

Der für das Informationsrecht zuständige 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung seines Eilantrags durch das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 10 S 2043/14 - zurückgewiesen. Dies wurde den Beteiligten heute Mittag durch Übermittlung (nur) der Beschlussformel bekannt gegeben. Der vollständige Beschluss mit Gründen wird den Beteiligten umgehend zugestellt. Anschließend folgt eine weitere Pressemitteilung.

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