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Lückenschluss der A 96 kann gebaut werden

Datum: 02.11.2006

Kurzbeschreibung: Nachdem weder der klagende BUND noch das beklagte Land Baden-Württemberg den am 28.09.2006 vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (5. Senat) in der mündlichen Verhandlung in Kißlegg geschlossenen Vergleich widerrufen haben, kann der ?Lückenschluss? der Autobahn A 96 München - Lindau im Bereich Leutkirch - Dürren (bisherige B 18) gebaut werden.

In diesem Vergleich, der von den Beteiligten bis zum 31.10.2006 widerrufen werden konnte, verzichtet das Land Baden-Württemberg auf den Bau der in diesem Streckenabschnitt vorgesehenen Tank- und Rastanlage „Argental“. Im Gegenzug nimmt der BUND seine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zurück, wodurch dieser unanfechtbar wird. Zur Anpassung der Planung vereinbarten die Beteiligten, dass vom Land Baden-Württemberg noch ein naturschutzrechtliches Konzept entwickelt wird, um die durch die Trasse der A 96 verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen. Durch einen eventuellen erneuten Streit über die Rechtmäßigkeit dieser naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelung kann der Bau des letzten Streckenabschnitts der A 96 nicht mehr verhindert oder sonst in Frage gestellt werden.

Wer die Kosten des gerichtlichen Verfahrens zu tragen hat, wird vom 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in den nächsten Tagen entschieden, da die Beteiligten hierüber im Vergleich keine Regelung getroffen haben (AZ: 5 S 582/05).

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