Suchfunktion

Verhandlung über luftverkehrsrechtliche Entscheidungen

Datum: 21.03.2006

Kurzbeschreibung: Am Freitag, dem 31. März 2006, 10:30 und 14:00 Uhr verhandelt der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) über zwei luftverkehrsrechtliche Entscheidungen des Regierungspräsidiums Freiburg. Die Verhandlung findet im Dienstgebäude des VGH, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal II statt.

Im ersten Verfahren - 8 S 1715/04 - (Beginn der Verhandlung um 10:30 Uhr) wendet sich der Zweckverband Gewerbepark Breisgau (Kläger), der auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes Bremgarten einen Gewerbepark mit Sonderlandeplatz betreibt, gegen eine der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung beigefügte Auflage, nach der Rundflüge mit Luftschiffen in der Zeit vom 15.03. bis 15.07. eines jeden Jahres untersagt sind.  Mit dieser im Mai 2004 vom Regierungspräsidium Freiburg verfügten Änderungsgenehmigung soll negativen Wirkungen des Luftschiffbetriebs durch Lärm- und Schattenwurf auf die Avifauna, d.h. auf die in der Region lebenden Vogelarten, Rechnung getragen werden.

Im zweiten Verfahren - 8 S 1976/05 - (Beginn der Verhandlung um 14:00 Uhr) ist die Frage zu entscheiden, ob die Genehmigung von Hubschrauber-Rundflügen, die an Sonn- und Feiertagen im Rahmen von Festveranstaltungen durchgeführt werden sollen,  mit der Begründung verweigert werden darf, die Gemeinde unterstütze die Veranstaltung nicht. Mit dieser Begründung hatte das Regierungspräsidium Freiburg den Antrag eines österreichischen Luftfahrtunternehmens auf Erteilung einer Außenstart- und Landeerlaubnis abgelehnt, obwohl ein besonders leises Fluggerät zum Einsatz kommen sollte. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung abgewiesen; die Berufung wurde vom VGH zugelassen.

Die Verhandlungen sind öffentlich.  Eine Verkündung im unmittelbaren Anschluss an die Verhandlung ist in beiden Verfahren nicht vorgesehen.

Fußleiste