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Bauvorbescheid für Bordell in Weinheim bestandskräftig

Datum: 16.12.2008

Kurzbeschreibung: Der Bauvorbescheid, den die Stadt Weinheim am 11.04.2005 für die Umnutzung der ehemaligen "Hildebrand´schen Mühle" in ein Bordell erteilt hat, verletzt die dagegen klagenden Nachbarn (Kläger) nicht in ihren Rechten. Das hat der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in einem jetzt bekannt gegebenen Beschluss vom 09.12.2008 entschieden und den Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26.04.2007 (siehe Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 11.06.2007) abgelehnt.

Der VGH hat aufgrund des Vorbringens der Kläger nicht feststellen können, dass das Vorhaben zu deren Nachteil gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme verstößt. Der VGH hat dabei insbesondere darauf verwiesen, dass die Zufahrt zum Baugrundstück von Norden her über eine neue zu errichtende Brücke erfolgen solle und dass der zu erwartende geringe Zu- und Abfahrtsverkehr angesichts des hohen Verkehrsaufkommens auf der Birkenauer Talstraße nicht ins Gewicht falle.

Mit diesem unanfechtbaren Beschluss (Az.: 3 S 1632/07) ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe rechtskräftig und der angefochtene Bauvorbescheid bestandskräftig.


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