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Verhandlung über Studiengebühren

Datum: 03.02.2009

Kurzbeschreibung: Am Donnerstag, dem 12.02.2009, 10:00 Uhr verhandelt der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in mehreren Berufungsverfahren über die Rechtmäßigkeit der Studiengebühren. Die Verhandlung findet im Dienstgebäude des VGH, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal II statt.

In den Berufungsverfahren wenden sich die Kläger, Studierende an der Pädagogischen Hochschule Freiburg und der Universität Karlsruhe, gegen Gebührenbescheide, mit denen sie für die Dauer ihres Studiums erstmals ab Sommersemester 2007 zur Zahlung einer Studiengebühr von 500 EUR je Semester herangezogen worden sind. Das Verwaltungsgericht Freiburg (vgl. Pressemitteilung des VG vom 21.06.2007) und das Verwaltungsgericht Karlsruhe (vgl. Pressemitteilung des VG vom 03.12.2007) haben die Klagen abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof wird nun zu klären haben, ob die Erhebung der Studiengebühren mit Verfassungsrecht und sonstigem Bundesrecht in Einklang steht. Neben der grundsätzlichen Frage der Rechtmäßigkeit der Studiengebührenpflicht als solcher sind auch Sonderfälle zu prüfen. So geht es um die Frage, ob auch Studierende mit Kindern im Alter von acht Jahren und älter und Studierende, die zuvor Wehr- oder Zivildienst abgeleistet haben, Studiengebühren zahlen müssen, sowie um die Frage der Befreiung von der Gebührenpflicht wegen der Mitwirkung in Gremien und Organen der Hochschule.


Die Verhandlung ist öffentlich (AZ: 2 S 1855/07, 2 S 2554/07, 2 S 2833/07, 2 S 1527/08). Eine Verkündung einer Entscheidung im unmittelbaren Anschluss an die Verhandlung ist nicht vorgesehen.

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