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Vorsitzendenwechsel am Verwaltungsgerichtshof

Datum: 02.12.2011

Kurzbeschreibung: Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat es in den Reihen der Vorsitzenden einen Wechsel gegeben: Herr Vorsitzender Richter am VGH Reinhard Schwan ist Ende Oktober nach mehr als 38-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und über 26-jähriger Tätigkeit am VGH in den Ruhestand getreten. Sein Amt hat Herr Dr. Andreas Roth übernommen, der diese Woche zum Vorsitzenden Richter am VGH ernannt worden ist.

Reinhard Schwan wurde 1948 in Ludwigshafen geboren und studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Mannheim und Heidelberg. Nach dem Ablegen der zweiten juristischen Staatsprüfung im Dezember 1975 war er zunächst als Regierungsassessor bei der Landesanwaltschaft beim VGH tätig. Seine richterliche Laufbahn begann er im Mai 1977 beim Verwaltungsgericht Karlsruhe. Nach einer einjährigen Abordnung an die Stadt Heidelberg im Jahr 1979 war er neben seiner verwaltungsgerichtlichen Tätigkeit von 1981 bis 1984 auch Mitglied der Baulandkammer beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Es folgte die Abordnung an den VGH im Jahr 1985, in deren unmittelbarem Anschluss er zum Richter am VGH ernannt wurde. Er gehörte zunächst dem für das Abgabenrecht zuständigen 2. Senat und anschließend dem für das Immissionsschutzrecht zuständigen 10. Senat an, ehe er in den 1. Senat wechselte, der die Verfahren aus den Bereichen Kommunal- und Polizeirecht zu entscheiden hat. Seit 1991 war er zudem Beisitzer des Disziplinarhofs beim VGH. Seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am VGH im Oktober 2001 hatte er den Vorsitz des 9. Senats inne, der u.a. für das Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht zuständig ist. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und hohen fachlichen Kompetenz hat Herr Schwan die obergerichtliche Rechtsprechung in diesen Rechtsgebieten maßgebend beeinflusst.

Dr. Andreas Roth wurde 1957 in Hamburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und war über zwei Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Kirchhof. 1986 legte er die Zweite juristische Staatsprüfung ab und trat danach in den höheren Verwaltungsdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nachdem er von der Universität Konstanz 1990 zum Doktor der Rechte promoviert worden war, leitete er für ein Jahr das Rechts- und Baurechtsamt beim Landratsamt Tuttlingen. 1991 wechselte er - zunächst im Rahmen einer Abordnung und bald darauf als Richter auf Lebenszeit - an das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Einer Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht von 1993 bis 1996 folgte im Oktober 1997 die Abordnung an den VGH. Nach seiner Ernennung zum Richter am VGH im Jahr 1999 war er in dem für Kommunal- und Polizeirecht zuständigen 1. Senat tätig. 2005 kehrte er als Vorsitzender Richter an das Verwaltungsgericht Karlsruhe zurück. Das Präsidium des VGH hat Herrn Dr. Roth nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am VGH am 28.11.2011 als Nachfolger von Herrn Schwan den Vorsitz im 9. Senat übertragen.

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